Mediathek

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Hier finden Kunden, Lieferanten und Partner der Firma Gering Kälte Klima wichtige geschäftliche Dokumente zum Download. Wenn Ihnen etwas fehlt, sprechen Sie uns gerne an - wir sind für Sie da.

Fachunternehmerbescheinigung

Fachunternehmerbescheinigung

Im Folgenden steht Ihnen die aktuelle Bescheinigung zum Download zur Verfügung:

AMS Zertifizierung
Präqualifizierung
Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung

  1. a) Erbringt jemand im Inland eine Bauleistung (Leistender) an einen Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Leistungsempfänger), ist der Leistungsempfänger verpflichtet, von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vorzunehmen.

    b) Vermietet der Leistungsempfänger Wohnungen, so ist Satz 1 nicht auf Bauleistungen für diese Wohnungen anzuwenden, wenn er nicht mehr als zwei Wohnungen vermietet.

    c) Bauleistungen sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

    d) Als Leistender gilt auch derjenige, der über eine Leistung abrechnet, ohne sie erbracht zu haben.

  2. a) Der Steuerabzug muss nicht vorgenommen werden, wenn der Leistende dem Leistungsempfänger eine zum Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b Absatz 1 Satz 1 vorlegt

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Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen

Der Gesetzgeber hat die Steuerschuldnerschaft gemäß § 13b UStG betreffend der Umsatzsteuer bei Bauleistungen mit Wirkung ab dem 01.10.2014 gesetzlich neu geregelt. Im Zuge des sogenannten Kroatienanpassungsgesetzes (KroatienAnpG) wird somit der Empfänger von Bauleistungen zum Schuldner der Umsatzsteuer, wenn er seinerseits nachhaltig derartige Leistungen erbringt. Rechtssicher nachgewiesen werden kann dies mittels einer Bescheinigung des Finanzamts.

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